Nutzung der Pfarrheime

pnh

Die Landesregierung Niedersachsen hat mit Wirkung vom 11.05.2020 maßvolle Lockerungsmaßnahmen während der anhaltenden Corona-Pandemie entschieden, die auch Auswirkungen auf die Nutzung der Pfarrheime haben. Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln können entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in den Pfarrheimen gemeindeeigene Veranstaltungen wieder stattfinden.

Die Belegung der Pfarrheime ist in angemessener Weise zu koordinieren, um Schnittstellen und Kontakte während der Nutzung zu vermeiden und insoweit Infektionsrisiken zu minimieren.

So sollten die Anfangszeiten von Veranstaltungen versetzt festgelegt werden und ein zeitlicher „Sicherheitsabstand“ von 1⁄2 - 1 Std. zur nächsten Belegung des gleichen Raumes Berücksichtigung finden.

Unsere Pfarrheime sind baulich und von den jeweiligen Nutzungsmöglichkeiten absolut unterschiedlich zu betrachten. Somit sind für jedes Gebäude entsprechende Nutzungsbedingungen festgelegt worden.

Es gelten folgende Regeln:

Philipp-Neri-Haus Hollage (PDF)
Öffnung des Pfarrheims in Wallenhorst - August 2020 (PDF)
Franziskus Haus Lechtingen (PDF)
St. Johanneshaus und Alte Schule Rulle (PDF)