Einen herzlichen Glückwunsch den neuen
Mitgliedern unserer Leitungsgremien sowie alles Gute für eine
konstruktive und segensreiche Zusammenarbeit in den nächsten vier
Jahren.
Gemäß der Wahlordnung kann jeder
Wahlberechtigte gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Dieser
ist beim bisherigen Kirchenvorstand bzw. Pfarrgemeinderat der jeweiligen
Gemeinde innerhalb einer Woche nach der heutigen Bekanntmachung
einzureichen.