Zum Glück gibt"s Segen ? Segensfeiern für Paare sind möglich
Es ist in der pastoralen Praxis eine breite Erfahrung geworden, dass gleichgeschlechtlich liebende
Paare die Bitte um den Segen ihrer Partnerschaft äußern. Ebenso tun
dies zivil wiederverheiratet Geschiedene, die in einer neuen
Partnerschaft einen neuen Anfang wagen oder Menschen, die etwa als
Verwitwete neu zueinander gefunden haben. Es tun dies auch Paare, die
sich für das Sakrament der Ehe noch nicht bereit sehen.
Durch einen Beschluss des Synodalen
Weges in Deutschland werden Segensfeiern für Paare, die sich lieben,
möglich. Ihnen allen ist der Segen Gottes zugesagt.
Die Bitte
um den Segen ist ein Glaubenszeugnis. Für Paare heißt das: Sie ist
Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese
Liebe aus dem Glauben zu gestalten. Sie ist Ausdruck des Vertrauens,
dass Gott, diese Liebe begleiten und schützen möge, sowie deren Wachstum
fördere.
Zusammen mit unserem Bistum, das auf
diese Möglichkeit ausdrücklich hinweist, möchten auch wir alle Paare,
die nicht kirchlich heiraten können oder wollen, ihre Beziehung aber
dennoch unter einen kirchlichen Segen stellen möchten, dazu ermutigen,
sich bei den Seelsorgerinnen und Seelsorgern unserer
Pfarreiengemeinschaft (oder direkt beim Bistum) zu melden.
Hinweisen möchten wir in diesem
Zusammenhang auch darauf, dass seit einigen Jahren Paare auch ohne eine
standesamtliche Trauung kirchlich heiraten können ? dies dann ohne
zivilrechtliche Relevanz.
Für die Pfarrgemeinderäte
St. Alexander Wallenhorst, St. Johannes Rulle, St. Josef Hollage
Der Kooperationsrat