Höhenfestpunkt 3614-00005 Höhe: 94,453 m über NHN (DHHN2016)
Dieser Höhenfestpunkt wurde im Jahre 1893 durch die Trigonometrische Abteilung der Königlich Preußischen Landesaufnahme an der Neuen St.-Alexander-Kirche in Form einer gusseisernen Höhenmarke angebracht. Er ist seither Höhenanschlusspunkt des Deutschen Haupthöhennetzes (DHHN).
Der Höhenpunkt besteht aus einem gusseisernen Kopf mit Inschrift und einem schmiedeeisernen Schaft, der in das Mauerwerk eingelassen ist. Die Höhe über Normalnull bezieht sich auf den höchsten Punkt des Kopfes. Eine ursprünglich auf der Vorderseite vorhandene Bronzeplatte mit der Höhenangabe wurde bei nachfolgenden Messungen durch eine glatte Verschlussplatte ersetzt.
Die folgende Übersichtskarte zeigt den Verlauf der historischen Nivellementlinien im Jahr 1879 in Norddeutschland. Ein Teil dieser Messungen zwischen Amsterdam und Berlin aus den Jahren 1875 und 1876 diente der Festlegung eines einheitlichen Höhenbezugs für das Königreich Preußen. An der Berliner Sternwarte wurde 1878 eine Markierung angebracht, deren Höhe 37,000 m über dem Nullpunkt des Amsterdamer Pegels lag. Die förmliche Übergabe des Bezugspunktes erfolgte am 22. März 1879.
Höhenangaben, die sich auf die Höhenbezugsfläche unter diesem Punkt beziehen, werden als Höhen über Normalnull (Höhen über NN) bezeichnet.
Die seinerzeit gemessenen Linien hatten Nivellementpfeiler aus Granit mit Höhenbolzen und wurden in den Folgejahren durch Höhenmarken an dauerhaften Gebäuden - vorzugsweise an Kirchen - im Abstand von etwa 10 km ergänzt. Diese Vermessungspunkte gelten noch heute als besonders stabile Höhenfestpunkte und werden bei Höhenvermessungen immer einbezogen.
Damit über große Gebiete ein gemeinsamer Höhenbezug als Ausgangspunkt für lokale Höhenvermessungen gegeben ist, werden Höhenfestpunkte vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landevermessung und Geobasisinformation - auch heute noch in größeren zeitlichen Abständen landesweit durch ein Nivellement miteinander zu einem Höhennetz verknüpft. Dieses Nivellementnetz besteht aus einem grobmaschigen Netz sehr genauer Präzisions-Nivellements.
Als Nivellement wird die Messung von Höhenunterschieden zwischen Punkten bezeichnet. Beim geometrischen Nivellement wird der Höhenunterschied zu einem waagerecht aufgestellten Nivelliergerät an Nivellierlatten abgelesen, die senkrecht auf die Messpunkte - wie z. B. eine Höhenmarke - gestellt werden.
Der Höhenfestpunkt an der Neuen St.-Alexander-Kirche erlangte überregionale Bedeutung im Jahre 1993, als die Vermessungsverwaltungen der deutschen Bundesländer beschlossen, ein für die alten und für die neuen Bundesländer einheitliches Höhenbezugssystem - das DHHN92 - einzuführen. Durch umfangreiche Verbindungsnivellements und Schweremessungen wurden hierzu von 1990 bis 1992 die erforderlichen Grundlagen für den Zusammenschluss der beiden ehemaligen Höhennetze, welche als DHHN85 im Westen und als SNN76 im Osten Deutschlands bestanden hatten, zu einem einheitlichen Höhennetz gelegt. Die Wahl eines eindeutigen Höhenbezugspunktes fiel hierbei auf den Höhenfestpunkt 3614-00005 in Wallenhorst. Somit war dieser Höhenfestpunkt in dem von 1993 bis 2017 gültigen DHHN92 der einzige Anschlusspunkt, der zudem als Knotenpunkt des Europäischen Nivellementnetzes 1986 optimal an den Pegelnullpunkt Amsterdam angeschlossen war. Die Höhenbezugsfläche des DHHN92 sowie des Folgesystems DHHN2016 wird als "Normalhöhennull" (NHN) bezeichnet.
Im Juni 2017 wurde das DHHN92 durch das DHHN2016 abgelöst. Anders als das DHHN92 ist dieses auf insgesamt 72 Anschlusspunkten gelagert, wodurch sich eine deutlich verbesserte räumliche Netzstabilität ergibt.
Aufgrund seiner besonderen Stabilität wurde der Höhenfestpunkt 3614-00005 in Wallenhorst in allen bisherigen Messepochen berücksichtigt, er ist somit auch Teil des derzeit amtlichen Höhenbezugsystems - des DHHN2016 - und kann damit auf eine bewegte Geschichte zurückblicken.
Neben ihrer eigentlichen Funktion als Höhenfestpunkt (HFP 3614-00005) wird die Höhenmarke außerdem als Lagefestpunkt (LFP 3614-02101) sowie als Schwerefestpunkt (SFP 3614-05700) verwendet. Als Lagefestpunkt LFP 3614-02101 dient er zudem zur Sicherung des eigentlichen Lagefestpunktes LFP 3614-02100 im Kirchturm.